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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 7 B 2501/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 7 B 2501/02 (https://dejure.org/2003,29800)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2003 - 7 B 2501/02 (https://dejure.org/2003,29800)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 7 B 2501/02 (https://dejure.org/2003,29800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 8 L 1734/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 7 B 2501/02
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 7 A 2286/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 7 B 2501/02
    vgl. Senatsurteil vom 17. August 2001 - 7 A 2286/00 -, BRS 64 Nr. 118.

    Dies hatte der Senat in dem von den Antragstellern für sich in Anspruch genommenen Urteil vom 17. August 2001 a.a.O. für eine Wandgestaltung verneint, durch die das Gebäude den Eindruck einer zweiflügligen Hausanlage erweckte, die durch einen Treppenbereich unterteilt wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 46/02
    Einen Antrag, den Bebauungsplan bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen, haben die Antragsteller zurückgenommen, nachdem sie im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erfolglos versucht haben, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die das MK 1- Gebiet betreffende Baugenehmigung anzuordnen (VG Köln, Beschluss vom 8. November 2002 - 8 L 1734/02 - OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 7 B 2501/02 -).

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte, den Verfahrensakten 7a B 2569/02.NE und 7 B 2501/02 sowie den von der Antragsgegnerin eingereichten Verwaltungsvorgängen und Plänen; hierauf wird Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7 A D 46/02

    Ausgestaltung des bauplanerischen Ermessens einer Gemeinde i.R.d. Überplanung

    Einen Antrag, den Bebauungsplan bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen, haben die Antragsteller zurückgenommen, nachdem sie im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erfolglos versucht haben, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die das MK 1- Gebiet betreffende Baugenehmigung anzuordnen (VG Köln, Beschluss vom 8. November 2002 - 8 L 1734/02 - OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2003 - 7 B 2501/02 -).

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte, den Verfahrensakten 7a B 2569/02.NE und 7 B 2501/02 sowie den von der Antragsgegnerin eingereichten Verwaltungsvorgängen und Plänen; hierauf wird Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 10 N 15.20

    Baunachbarklage; Baugenehmigung; Errichtung von zwei Balkontürmen an der

    Der Hinweis des Beklagten auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 20. Januar 2003 - 7 B 2501/02 -, vom 20. August 2001 - 10 B 733/01 -, und vom 17. August 2001 - 7 A 2286/00 -, jeweils veröffentlicht in juris) muss unergiebig bleiben, weil sie sich auf eine (inzwischen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bestehende) Rechtslage bezieht, die mit der hiesigen nicht vergleichbar ist.
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